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Der Kneipkomment ist nicht da, um die Freiheit des einzelnen einzuschränken, sondern um der Gruppe als Ganzes ein möglichst grosses Ausdrucksvermögen zu verleihen!

1. Allgemeines

Die Kneiptafel besteht aus: dem Präsidium, dem Burschensalon, dem Fuchsenstall

Die Leitung der Kneipe liegt in der Hand: des Präsidenten, des Burschenmajors, des Fuchsenmajors

Dem Präsidenten obliegt vor allem die Handhabung des Komments auf der Kneipe. Er hat auf dem Kneipabend unumschränkte Gewalt: er eröffnet und schliesst den Kneipabend zu bestimmter Zeit und überwacht die Bierskandale.

Die Gewalt des Burschen- und Fuchsenmajors ist der des Präsidenten untergeordnet und erstreckt sich nur auf den Burschensalon, bzw. Fuchsenstall.


2. Kneipe

Der Kneipabend wird vom Präsidenten eröffnet mit den Worten: "Omnes ad stem, silentium, commercium incipit, ein Schmolliges ihr Brüder."

Worauf die Versammlung mit "fiducit" antwortet.

Dann kündigt der Präsident das erste Lied an "Wir singen Kantus... Füchse Pagina."

Daraufhin der Fuchsenmajor:

"Füchse hoch!

Pagina von vorne nach hinten: XY von hinten nach vorne: YX

Quersumme: 11

Englisch: 69

Russisch: njet

Chinesisch: tsching-tschang-tschung. Sufficit"

Dann bestimmt der Präsident einen Burschen, der den Kantus anstimmen muss: "Kantus angestimmt durch..." Der Präsident bestimmt die zu singenden Strophen.

Vorheriges Schema gilt für jeden Kantus. Nach Beendigung des Liedes: "Kantus ex! Ein Schmolliges ihr Brüder!" Die Versammlung antwortet mit "Fiducit".

Danach wird zu den anderen Aktivitäten übergegangen. Die Kneipe wird mit den Worten geschlossen: "Offizielle Kneipe ex. Mais la guindaille ne fait que..." Versammlung: "de commencer". Die französischen Ausrufe werden dreimal wiederholt.


3. Kneipgesetze

KOMMANDO: Das Präsidium hat alleine das Recht, zu jeder Zeit silentium zu gebieten, welches sofort strictissime zu halten ist. Ausser ihm dürfen nur diejenigen, die von ihm das Wort erhalten haben, silentium kommandieren.

VERBUM: Hat jemand etwas vorzubringen, so bittet er das Präsidium um die Erlaubnis dazu mit den Worten "Verbum peto". Dieses gibt ihm die Zustimmung mit den Worten: "Habeas", anderenfalls sagt es "non habeas". Füchse haben sich an den Fuchsenmajor zu wenden, der für sie beim Präsidium darum nachsucht. Das Präsidium kann jederzeit jedem das Wort entziehen.

TEMPUS: Hat das Präsidium allgemeines Tempus angekündigt, so ruht während dieser Zeit jeglicher Komment. Tempus generale wird beendet mit den Worten: "Tempus ex, omnes ad stem, silentium!"

SILENTIUM: wird vom Präsidenten geboten,herrscht bei Kneipzeremonien, herrscht bei Liedern und Reden oder ist ein "Silentium triste" nach einer miserablen Leistung.

VOM TRINKEN: Wenn sich jemand in irgendeiner Weise verfehlt, so hat jedes ältere Semester das Recht, das jüngere in die "Kanne zu schicken". Füchse können andere nie in die Kanne schicken, während jeder Bursche sie in die Kanne schicken kann. Das "in die Kanne steigen" hat sofort und ohne Widerstand zu geschehen, wenn es vom Präsidenten gutgeheissen wird. Erfolgt es nicht sofort, so kann "Bierverschiss" beantragt werden. Es muss solange getrunken werden, bis der in die Kanne schickende "Satis" sagt. Es braucht nicht mehr als ein halbes getrunken zu werden.


4. Kneipzeremonien: Biermensuren

Die Biermensur ist ein Wettstreit im Schnelltrinken. Wer sich in der Bierehre verletzt fühlt, kann den Beleidiger herausfordern, sich Genugtuung zu verschaffen. Wenn es das Präsidium gestattet, wird die Mensur ausgetragen. Ein Fuchs darf einen Burschen nicht zur Biermensur veranlassen.


5. Bierverschiss

Der Bierverschiss ist die Absprechung der Bierehre und aller mit ihr verknüpften Rechte gegenüber einem Mitglied der Kneiptafel. Es gibt einfachen, doppelten, und dreifachen Bierverschiss von jeweils 5, 10, und 15 Minuten. Es ist das Recht eine jeden bierehrlichen Burschen, einen anderen in Bierverschiss zu stecken. In Bierverschiss fährt:

- wer in grober Weise Bier vergeudet,

- wer sich gegen Anordnungen des Präsidenten auflehnt und eine von ihm diktierte Strafe nicht annimmt,

- wer mit Bierverschissern irgendwelche Gemeinschaft hat,

- wer eine Biermensur nicht erfüllt,

- wer nicht in die Kanne.

Auch der Bierverschiss muss beim Präsidenten beantragt werden.